Erklärung zur Barrierefreiheit nach BayEGovV

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung.

Konformitätsstatus

Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  1. Fremdsprachige Begriffe sind nicht immer als solche gekennzeichnet.
  2. Online-Formulare markieren Fehler nicht direkt im Feld, der Time-Out wird nicht angezeigt und ist nicht anpassbar.
  3. Bei Sortierauswahlen sind die Elemente nur textlich, nicht strukturell miteinander verknüpft.
  4. In der mobilen Ansicht ist der Tastaturfokus des Menüs schwach ausgeprägt.
  5. Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
  6. Im Video M.U.N.I.C.H. sind flackernde Inhalte vorhanden. 
  7. Für das Video M.U.N.I.C.H. sind die automatischen Untertitel noch fehlerhaft; es gibt keine Audiodeskription und keine Medienalternative. 
  8. Überschriften sind teilweise nicht hierarchisch; es gibt leere Überschriften und leere Absätze. 
  9. Hintergrundelemente werden mit dem Screenreader erreicht.  
  10. Alternativtexte von Bildern oder Bedienelementen sind nicht durchgängig aussagefähig und vereinzelt fehlerhaft.
  11. Die Texte skalieren mit der gewünschten Textgröße von 200 %, die im Browser bei einer Fenstergröße von 1280×768 px konfiguriert ist, jedoch werden Verständlichkeit und Funktionalität des digitalen Produkts beeinträchtigt.
  12. Inhalte brechen teilweise nicht erwartungsgemäß um. 
  13. Bei manchen Seiten bezeichnet der Dokumenttitel den allgemeinen Namen der Seite nicht ausreichend. 
  14. Die Seite hat noch keine Gebärdenspracheninformation und keine Informationen in leichter Sprache

Besonderheiten beim Formular "Leerstandsmelder" 

  1. Bei Auswahllisten (Drop-Down-Feldern zur Auswahl eines Eintrags aus einer Liste) können noch leere Listeneinträge enthalten sein. 
  2. Unzureichende Steuerung mit Tastatur. Eingabe des Datums mit Date Picker kann nicht mit der Tastatur bedient werden. Findet die Eingabe mit der Tastatur statt, sollte das Datum direkt eingegeben werden (TT.MM.YYYY). 
  3. Fehlende Verknüpfung von Beschriftung und Formularelement
  4. Inhalte brechen nicht erwartungsgemäß um
  5. Fehlende Beschriftung von grafischen Bedienelementen
  6. Fehlende Kennzeichnung des Zwecks für Eingabefelder zu Nutzerdaten
  7. Beschriftungen von Bedienelementen entsprechen nicht dem zugänglichen Namen

Besonderheiten bei Stadtplan-Ansichten

Folgende in die Website eingebundene Applikation stellt eine eigene Erklärung zur Barrierefreiheit zur Verfügung und ist damit nicht im Geltungsbereich dieser Erklärung:

Stadtplan-Ansichten  (Coworking spaces, Gründungszentren)  > Barrierefreiheitserklärung für die Website https://geoportal.muenchen.de und die Kartendienste des Geoportals.

 

Begründung

Die Stadt München arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität der Site noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.

Alternative Zugangswege

Zu 2. und 3.: Bei unseren Online-Formularen sind die Kontaktdaten der zuständigen Stellen vermerkt. Bitte nehmen sie telefonischen oder E-Mail-Kontakt auf.

Zu 5.: Im Falle von nicht barrierefreien PDF-Dokumenten machen Sie bitte von unten genannter Kontaktmöglichkeit Gebrauch.

Hilfe und Kontakt bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktstelle

Landeshauptstadt München
Referat für Arbeit und Wirtschaft
Herzog-Wilhelm-Str. 15
80331 München
E-Mail: business@muenchen.de
Telefon: +49 89 233- 22080

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der Nutzerin bzw. des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind. Die für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Status der Erklärung